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   VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19   

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VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19 (https://dejure.org/2019,41668)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2019 - 7 L 2668/19 (https://dejure.org/2019,41668)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2019 - 7 L 2668/19 (https://dejure.org/2019,41668)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19
    Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, m.w.N., Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, und Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 - jeweils veröffentlicht in juris .

    Die Untersagungsverfügung ist auch mit Blick auf das betroffene Grundrecht der Antragstellerin aus Art. 12 GG verhältnismäßig, da der Erlaubnisvorbehalt des HeilPrG dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung als besonders wichtigem Gemeinschaftsgut dient, zu dessen Schutz eine solche subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, juris.

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19
    Die Antragsgegnerin hat ihre Untersagungsverfügung zu Recht auf die ordnungsbehördliche Generalklausel des § 14 Ordnungsbehördengesetz - OBG NRW - gestützt, weil weder das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilPrG) selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle unzulässiger Heilkundeausübung enthalten, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269; OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, juris.

    Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, m.w.N., Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, und Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 - jeweils veröffentlicht in juris .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19
    Die Antragsgegnerin hat ihre Untersagungsverfügung zu Recht auf die ordnungsbehördliche Generalklausel des § 14 Ordnungsbehördengesetz - OBG NRW - gestützt, weil weder das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilPrG) selbst noch die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Untersagungsverfügung im Falle unzulässiger Heilkundeausübung enthalten, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45.91 -, BVerwGE 94, 269; OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, juris.
  • BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09

    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19
    Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, m.w.N., Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, und Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 - jeweils veröffentlicht in juris .
  • VG Aachen, 26.02.2020 - 5 L 1404/19

    Anwendung eines Hyaluron-Pens derzeit nicht ohne heilkundliche Erlaubnis zulässig

    vgl. insoweit OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2008 - 13 B 1488/08 -, juris, Einstufung einer (nadelfreien) Laserakupunktur mit einem LaserPen als erlaubnispflichtige Heilkunde, weil das notwendige Erkennen von Kontraindikationen medizinische Grundkenntnisse voraussetzt; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 28. September 1965 - I C 105/63 -, beck-online, für die Entfernung von Leberflecken und Warzen im so genannten Kaltkauterverfahren, da der Behandler vor dem Eingriff entscheiden müsse, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Hautveränderung handle; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2019 - 7 L 2668/19 -, beck online, Betrieb einer Kältekammer als Heilkundeausübung eingestuft.
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